Die gestern aufgetretenen Probleme mit TK-Endgeräten konnten gelöst werden.
In diesem Zusammenhang weist das HRZ nochmals eindringlich darauf hin, dass bei Miniswitchen die TK Endgeräte nur mit dem dafür vorgesehenen Port 4 verbunden werden dürfen und alle anderen IT-Endgeräte mit den übrigen Ports. Abweichungern von dieser Regelung bedürfen der expliziten Absprache mit dem HRZ. Alle Nutzer sind aufgefordert, dies bei der Verkabelung von Endgeräten zu beachten.